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2026-07-22

Handwerker-Angebote vergleichen: Checkliste für echte Vergleichbarkeit

Sie haben drei Angebote eingeholt: 8.450 €, 9.900 €, 11.200 €. Und Sie können sie nicht vergleichen – weil in allen dreien etwas anderes drinsteht.

Warum der Preisvergleich fast immer scheitert

Die Endsumme ist nur dann eine Vergleichsgröße, wenn derselbe Leistungsumfang dahintersteht. In der Praxis unterscheiden sich Angebote in:

  • bauseitigen Leistungen – siehe Was „bauseits" bedeutet,
  • Entsorgung und Demontage (drin oder nicht),
  • Nebenarbeiten wie Durchbrüche, Verputzen, Malerarbeiten danach,
  • Materialqualität – ohne Fabrikat und Typ ist der Preis nicht bewertbar,
  • Preisbindung – Pauschalpreis oder Abrechnung nach Aufmaß, siehe Einheitspreis oder Pauschalpreis,
  • Vertragsbedingungen – Fristen, Gewährleistung, Zahlungsplan.

Das billigste Angebot ist oft nur das kürzeste.

Schritt 1: Alle Betriebe auf dieselbe Grundlage stellen

Schicken Sie jedem Betrieb dieselbe kurze Beschreibung:

  • Was gemacht werden soll (Räume, Flächen, Stückzahlen, Fotos).
  • Objektart und Baujahr, Zugang, Stockwerk, Aufzug.
  • Wunschtermin und ob ein fester Fertigstellungstermin nötig ist.
  • Der ausdrückliche Hinweis: Pauschalpreis erwünscht, alle Nebenleistungen enthalten.

Wenn Sie schon ein Angebot haben, nutzen Sie dessen Positionen als Vorlage – aber ohne die Preise mitzuschicken.

Schritt 2: Diese Punkte muss JEDES Angebot ausdrücklich enthalten

  1. Preisbindung: Pauschalpreis oder Einheitspreise mit Aufmaß – ausdrücklich benannt.
  2. Demontage, Rückbau, Entsorgung des Altmaterials, inklusive Container.
  3. Gerüst, falls nötig: Auf- und Abbau plus Standzeit, mit Angabe der eingerechneten Wochen.
  4. Nebenarbeiten: Durchbrüche, Schlitze, Verschließen, Verputzen, Malerarbeiten im Anschluss.
  5. Baustelleneinrichtung: Baustrom, Bauwasser, Schutzabdeckung, Endreinigung.
  6. Material mit Fabrikat und Typ – „Einhebelmischer" ist keine Angabe, „Grohe Eurosmart 33265" schon.
  7. Regie- und Stundenlohnpositionen mit Obergrenze, siehe Regiestunden im Angebot.
  8. Anfahrtskosten: enthalten, pauschal oder je Anfahrt – mit Obergrenze.
  9. Verbindlicher Ausführungszeitraum: Beginn und Fertigstellung, nicht „nach Absprache".
  10. Gewährleistung nach der gesetzlichen Frist, siehe „1 Jahr Gewährleistung".
  11. Zahlungsplan mit Schlussrate nach Abnahme und Skonto, siehe Vorkasse beim Handwerker.
  12. Getrennter Ausweis von Lohn und Material für § 35a EStG, siehe Lohnanteil nicht ausgewiesen.
  13. Bindefrist des Angebots – damit Sie überhaupt Zeit zum Vergleichen haben.

Schritt 3: Fünf Fragen am Telefon

  1. „Ist das ein Pauschalpreis oder wird nach Aufmaß abgerechnet?"
  2. „Was ist ausdrücklich nicht enthalten?"
  3. „Wer entsorgt das Altmaterial, und ist das im Preis?"
  4. „Ab wann könnten Sie beginnen, und wie lange dauert es?"
  5. „Weisen Sie die Arbeitskosten in der Rechnung getrennt aus?"

Die Antworten sagen oft mehr über einen Betrieb als das Angebot selbst.

Schritt 4: Richtig gegenrechnen

Legen Sie eine Zeile je Leistung an, nicht je Angebot. Fehlt eine Leistung bei einem Betrieb, tragen Sie dort den geschätzten Fremdpreis ein – nicht null. Erst diese bereinigte Summe ist vergleichbar.

Und: Ein Unterschied von 5–10 % ist bei Handwerksleistungen normal und kein Argument. Erreichbarkeit, Termintreue und eine saubere Leistungsbeschreibung sind mehr wert.

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