2026-07-25
Vorkasse beim Handwerker: Wie viel ist normal?
„50 % bei Auftragserteilung" steht in vielen Angeboten. Der Maßstab dafür, ob das in Ordnung geht, ist der Wertzuwachs – nicht der Kalender.
Zahlung gegen Leistung
Im Werkvertragsrecht wird die Vergütung grundsätzlich bei Abnahme fällig. Der Betrieb geht also in Vorleistung – und darf sich dagegen absichern.
§ 632a BGB erlaubt deshalb Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen. Das ist der entscheidende Maßstab: Abschläge folgen dem Wertzuwachs, nicht dem Kalender.
Eine reine Anzahlung vor jeder Leistung ist etwas anderes. Sie ist nicht automatisch unzulässig, aber sie kehrt das Risiko um: Sie tragen dann das Insolvenz- und Nichtleistungsrisiko.
Was in der Praxis üblich ist
Als Orientierung, kein Gesetz:
- Kleinere Aufträge (bis ~2.000 €): meist keine Vorkasse, Zahlung nach Abschluss.
- Mittlere Vorhaben: Materialanzahlung von 20–30 %, wenn teures Sondermaterial bestellt werden muss (Fenster nach Maß, Sonderfliesen, Heizungsanlage). Nachvollziehbar – und sollte im Angebot begründet sein.
- Größere Vorhaben: Zahlungsplan in zwei bis vier Stufen entlang des Baufortschritts, Schlusszahlung nach Abnahme.
- Schlussrate: 10–20 % sollten bis nach der Abnahme offen bleiben. Das ist Ihr einziges echtes Druckmittel für die Mängelbeseitigung.
Warnsignal: 50 % oder mehr vor Arbeitsbeginn, ohne dass teures Material bestellt werden muss.
Verbraucherbauvertrag: § 650m BGB
Handelt es sich um einen Verbraucherbauvertrag – Neubau eines Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen –, gelten zusätzliche Regeln:
- Die Summe der Abschlagszahlungen ist gedeckelt (Höchstgrenze bezogen auf die Gesamtvergütung).
- Sie haben Anspruch auf eine Sicherheitsleistung für die rechtzeitige und mangelfreie Herstellung.
Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, ist eine Frage des Einzelfalls. Bei einer Badsanierung im Bestand ist das nicht selbstverständlich – bei einem Anbau oder einer Kernsanierung sehr wohl. Lassen Sie es im Zweifel prüfen.
Der unterschätzte Verhandlungshebel: Skonto
Wenn Sie ohnehin früh zahlen sollen, verhandeln Sie eine Gegenleistung. 2–3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 8–14 Tagen sind branchenüblich und lassen sich direkt in Euro beziffern: Bei 9.000 € Auftragssumme sind 3 % gleich 270 € – oft mehr, als der gesamte Prüfaufwand kostet.
Skonto muss ausdrücklich vereinbart sein. Steht es nicht im Angebot, fragen Sie danach.
Was Sie vor der Beauftragung tun
- Zahlungsplan aufschlüsseln lassen: Welcher Betrag ist wann fällig, und welche Leistung ist dann erbracht?
- Schlussrate sichern: mindestens 10 % erst nach mangelfreier Abnahme.
- Nur unbar zahlen – Barzahlung kostet Sie den Steuerbonus nach § 35a EStG. Siehe Lohnanteil nicht ausgewiesen und Barzahlung beim Handwerker.
- Skonto verhandeln.
Der Satz für Ihre E-Mail
„Bitte ordnen Sie jeder Abschlagszahlung die zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung zu und lassen Sie 10 % der Auftragssumme bis nach der mangelfreien Abnahme offen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen bitte ich um 2 % Skonto. Die Zahlung erfolgt per Überweisung."
Angebot prüfen lassen
Der Angebots-Check liest den Zahlungsplan aus, benennt Vorkasse ohne Gegenleistung, prüft auf Barzahlungsklauseln und beziffert Ihren Skonto-Hebel. Die Vorschau ist kostenlos.
Weiterlesen: Handwerker will Vorkasse – was tun?
Eigenes Angebot vorliegen?
Laden Sie es hoch – die Vorprüfung ist kostenlos und dauert 2 Minuten. Solange Sie noch nicht beauftragt haben, lässt sich alles ändern.
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