2026-07-11
Rechnung ohne Kostenvoranschlag – müssen Sie jeden Betrag zahlen?
Ohne Preisvereinbarung müssen Sie nicht jeden beliebigen Betrag zahlen. Nach § 632 BGB gilt dann die übliche Vergütung als vereinbart – das, was für vergleichbare Leistungen am selben Ort typischerweise verlangt wird.
Was „üblich" konkret heißt
- Stundensätze im regional gängigen Rahmen, je nach Gewerk meist 50–90 € netto für die Gesellenstunde
- Arbeitszeit, die für die Aufgabe tatsächlich angemessen ist
- Materialpreise mit branchenüblichen, nicht überzogenen Aufschlägen
Fantasiepreise sind nicht dadurch gedeckt, dass vorher nichts Schriftliches existierte.
Prüfen ohne Vergleichsangebot
- Aufschlüsselung verlangen. Pauschalbeträge ohne Einzelpositionen müssen Sie nicht akzeptieren. Fordern Sie Arbeitsstunden, Stundensatz und Materialliste.
- Arbeitszeit gegenrechnen. Wie lange war der Monteur wirklich da? Notieren Sie Ankunft und Abfahrt künftig immer.
- Ortsüblichkeit abklopfen. Ein Anruf bei einem zweiten Betrieb – „Was kostet bei Ihnen …?" – liefert die Vergleichsgröße.
Richtig kürzen
Zahlen Sie den unstrittigen, ortsüblichen Teil fristgerecht. Für den Rest legen Sie schriftlich dar, warum Sie ihn für unüblich halten, und bitten mit 14-tägiger Frist um Korrektur.
Verweigern Sie nicht die komplette Zahlung – damit geraten Sie selbst in Verzug.
Für das nächste Mal
Ab einem gewissen Umfang immer einen Kostenvoranschlag oder wenigstens eine Preisspanne geben lassen. Eine kurze Bestätigung per E-Mail genügt.
Bei Reparaturen hilft eine Obergrenze: „Bis 300 Euro machen, darüber bitte erst anrufen."
Und wenn der Kostenvoranschlag dann vorliegt: Angebote vergleichen · Wie viel Abweichung ist erlaubt?
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