2026-06-16
Kostenvoranschlag überschritten: Ab wann Sie nicht mehr zahlen müssen
Der Kostenvoranschlag sagte 1.800 €, die Rechnung verlangt 2.900 €. Bevor Sie zahlen, klären Sie zwei Dinge: welche Art Dokument Sie überhaupt hatten und ob der Betrieb Sie rechtzeitig gewarnt hat.
Kostenvoranschlag ist kein Festpreis
Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Er darf in Grenzen überschritten werden.
Ein Festpreis- oder Pauschalangebot bindet. Was vereinbart ist, gilt; Mehrkosten sind Sache des Betriebs, echte Zusatzaufträge ausgenommen.
Schauen Sie also zuerst, was auf Ihrem Dokument steht.
Die Toleranz: 15 bis 20 Prozent
Beim Kostenvoranschlag akzeptiert die Rechtsprechung eine unwesentliche Überschreitung. Als Faustregel gelten 15 bis 20 Prozent. Bis dahin schulden Sie den Mehrbetrag in der Regel — eine Schätzung ist keine Garantie.
Darüber greift die Anzeigepflicht
Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie nach § 650 BGB unverzüglich informieren. So rechtzeitig, dass Sie noch entscheiden können: weitermachen, abspecken oder kündigen.
Unterbleibt die Anzeige, kann er den überschießenden Betrag im Regelfall nicht verlangen. Teils macht er sich sogar schadensersatzpflichtig.
Bei 1.800 € Voranschlag und 2.900 € Rechnung ohne jede Vorwarnung ist damit alles oberhalb von grob 2.100 bis 2.160 € angreifbar.
Was nicht als Überschreitung zählt
Zusatzaufträge. Haben Sie während der Arbeiten mündlich erweitert – „machen Sie die zweite Steckdose gleich mit" –, ist das ein neuer Auftrag und zählt nicht gegen den Voranschlag.
Halten Sie Erweiterungen deshalb kurz schriftlich fest, eine Messenger-Nachricht genügt. Sonst wird hinterher jede Mehrposition zum „Zusatzauftrag" erklärt.
Vorgehen
- Voranschlag und Rechnung Position für Position vergleichen: Wo genau kommt die Differenz her?
- Betrag bis Voranschlag plus Toleranz zahlen.
- Für den Rest schriftlich auf die fehlende Ankündigung nach § 650 BGB verweisen und um Korrektur bitten.
Nebenbei: Der Kostenvoranschlag selbst darf für Privatkunden nur etwas kosten, wenn das vorher ausdrücklich vereinbart war.
Beim nächsten Mal
Der teure Teil entsteht schon im Kostenvoranschlag. Bei Einheitspreisen, offenen Regiestunden und bauseitigen Leistungen steigt die Endsumme völlig regelkonform: Wie viel Abweichung ist erlaubt? · Einheitspreis oder Pauschalpreis · Was „bauseits" bedeutet
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