2026-07-21
Kostenvoranschlag kostenpflichtig: Muss ich ihn bezahlen?
„Bei Nichterteilung des Auftrags wird die Erstellung mit 180 € berechnet." Der Satz steht unten auf dem Kostenvoranschlag, nachdem der Handwerker gemessen, fotografiert und gerechnet hat. Ob er trägt, hängt an einem einzigen Wort im Gesetz.
Was das Gesetz sagt
§ 632 Abs. 3 BGB: „Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten."
„Im Zweifel" ist der entscheidende Teil. Die gesetzliche Grundannahme lautet: Die Kalkulation gehört zur Akquise, sie ist kostenlos. Eine Vergütung ist aber möglich – sie muss dann vereinbart sein.
Entscheidend ist deshalb der Zeitpunkt: Eine Klausel, die Sie erst mit dem fertigen Kostenvoranschlag zu lesen bekommen, kommt zu spät für eine Vereinbarung. Eine Absprache vor dem Ortstermin – am Telefon, per E-Mail, im Auftragsformular – ist etwas anderes.
Aufwand ist nicht gleich Aufwand
Zu unterscheiden ist außerdem, wofür der Betrag verlangt wird:
- Reine Kalkulation eines Angebots: Grundannahme ist die Unentgeltlichkeit.
- Anfahrt und Fehlersuche, technische Aufmaßarbeiten, Planungsleistungen, Wärmebedarfsberechnung: Das sind eigenständige Leistungen, die vergütungspflichtig sein können – auch dann, wenn kein Auftrag folgt.
Ein Heizungsbetrieb, der zwei Stunden misst und eine Heizlastberechnung erstellt, erbringt mehr als eine Angebotskalkulation.
Häufig üblich und fair: Der Betrieb berechnet den Aufwand, rechnet ihn aber bei Auftragserteilung an. Danach sollten Sie ausdrücklich fragen.
Was Sie vor dem Ortstermin klären
Ein Satz am Telefon erspart die ganze Diskussion:
„Ist der Ortstermin und die Erstellung des Kostenvoranschlags für mich kostenlos? Falls nicht: Was kostet es, und wird der Betrag bei Auftragserteilung angerechnet?"
Notieren Sie sich die Antwort mit Datum. Oder besser: Stellen Sie die Frage per E-Mail, dann haben Sie sie schriftlich.
Wenn die Forderung schon da ist
- Prüfen Sie, wann Sie von der Kostenpflicht erfahren haben. Stand es vorher in einer E-Mail, in einem unterschriebenen Formular, im Terminbestätigungstext?
- Prüfen Sie, was tatsächlich abgerechnet wird. Anfahrt und Messung – oder die Kalkulation selbst?
- Antworten Sie sachlich und schriftlich. Kein Streit, sondern eine Frage: „Bitte teilen Sie mir mit, wann und in welcher Form die Vergütung des Kostenvoranschlags vereinbart wurde."
- Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt. Bei Beträgen in dieser Größenordnung ist die Erstberatung der Verbraucherzentrale meist der pragmatischste Weg.
Der Nebenaspekt: Bindefrist
Wenn Sie schon für einen Kostenvoranschlag zahlen, sollten Sie wenigstens etwas davon haben. Achten Sie auf die Bindefrist: Ohne Frist kann der Betrieb jederzeit neu kalkulieren, und Ihr bezahltes Papier ist in vier Wochen nichts mehr wert. Zwei bis vier Wochen sind üblich – gerade wenn Sie Vergleichsangebote einholen wollen.
Angebot prüfen lassen
Der Angebots-Check prüft unter anderem, ob Ihr Dokument eine Vergütungsklausel für den Kostenvoranschlag enthält, ob eine Bindefrist genannt ist und ob es sich überhaupt um einen Kostenvoranschlag oder um ein verbindliches Angebot handelt. Wir sagen Ihnen, dass eine Regelung von der gesetzlichen Grundannahme abweicht – die Bewertung des Einzelfalls bleibt bei Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale.
Weiterlesen: Kostenvoranschlag – wie viel Abweichung ist erlaubt?
Eigenes Angebot vorliegen?
Laden Sie es hoch – die Vorprüfung ist kostenlos und dauert 2 Minuten. Solange Sie noch nicht beauftragt haben, lässt sich alles ändern.
Kostenvoranschlag jetzt prüfenArbeiten schon erledigt? Zum Rechnungs-Check