2026-06-13
Zwei Monteure berechnet, einer hat gearbeitet: Was tun?
3 Stunden × 2 Monteure = 6 Stunden Arbeitslohn. Dabei hat der zweite Mann zugesehen. Doppelbesetzung ist einer der teuersten Posten auf Handwerkerrechnungen – und einer der wenigen, die Sie ohne Fachwissen prüfen können.
Wann zwei Leute nötig sind
Manche Arbeiten gehen nicht allein:
- Schwere Bauteile: Heizkessel, Badewanne, große Fensterelemente
- Sicherheitsvorschriften: bestimmte Elektro- und Gerüstarbeiten
- Koordinierte Abläufe: einer oben, einer unten – Rohrleitung spülen, Kabel einziehen
Hier ist die Doppelbesetzung fachlich geboten und darf berechnet werden.
Wann nicht
Ein-Personen-Arbeiten. Armatur tauschen, Thermostat wechseln, Zylinder einbauen, kleinere Malerarbeiten.
Der Azubi schaut zu. Ausbildung ist Sache des Betriebs. Ein Lehrling, der Werkzeug anreicht, darf allenfalls zu einem stark reduzierten Satz berechnet werden, nicht zur vollen Gesellenstunde. Viele Betriebe berechnen das erste Lehrjahr gar nicht.
Fahrgemeinschaft. Der zweite Mann saß nur mit im Auto, weil er zur nächsten Baustelle weiterfährt.
Prüfen und reklamieren
- Notieren Sie, was Sie gesehen haben – wer war da, wer hat was gemacht, wie lange. Am besten direkt nach dem Einsatz.
- Rechnung lesen: Werden beide mit vollem Satz und identischer Stundenzahl berechnet? Steht eine Qualifikation dabei – Geselle, Meister, Azubi?
- Nachfragen, sachlich: „Bitte erläutern Sie, welche Arbeiten die zweite Person ausgeführt hat und warum eine Doppelbesetzung erforderlich war."
- Kürzen mit Begründung: War die zweite Kraft erkennbar nicht nötig, ziehen Sie deren Stunden ab, zahlen den Rest fristgerecht und bitten um eine korrigierte Rechnung.
Beim nächsten Termin
Fragen Sie bei der Vereinbarung: „Kommt eine Person oder zwei, und wie wird das berechnet?" Das macht die spätere Rechnung überprüfbar – und signalisiert dem Betrieb, dass Sie hinschauen.
Eigene Rechnung im Verdacht?
Laden Sie sie hoch – die Vorprüfung ist kostenlos und dauert 2 Minuten.
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