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2026-07-09

Notdienst-Zuschlag: Wie viel darf der Handwerker nachts aufschlagen?

Zuschläge für Notdienste sind legitim. Wer nachts oder am Feiertag arbeitet, darf mehr verlangen. Die Grenzen liegen woanders — bei der Frage, worauf der Zuschlag berechnet wird und ob überhaupt ein Notdienst vorlag.

Was üblich ist

Aufschläge auf den regulären Stundensatz:

  • 50–100 % nachts, etwa zwischen 20 und 6 Uhr
  • 50–100 % an Sonn- und Feiertagen
  • 25–50 % am Samstag

Ein regulärer Satz von 70 € netto darf im Notdienst also 105 bis 140 € betragen.

Der Zuschlag gehört auf die Arbeitszeit. Nicht pauschal auf Material, und nicht zusätzlich auf eine ohnehin erhöhte Notdienst-Anfahrtspauschale.

Vier Muster, die nicht durchgehen

Zuschlag ohne Notdienst. Der Einsatz war Dienstag um 14 Uhr, berechnet wird trotzdem ein Aufschlag. Prüfen Sie Datum und Uhrzeit auf der Rechnung gegen Ihre Erinnerung.

Zuschlag auf alles. Notdienst-Aufschlag auch auf Material und Anfahrt ist unüblich und angreifbar.

Konstruierte Dringlichkeit. Der Betrieb kommt erst am nächsten Werktag, rechnet aber Notdienst ab, weil der Anruf am Wochenende einging. Maßgeblich ist, wann gearbeitet wurde.

Mondpreis als Basis. 150 € netto Grundstundensatz plus 100 % Zuschlag. Wenn schon die Basis weit über dem Üblichen liegt, hilft der legitimste Zuschlag nichts.

Muss es der Notdienst sein?

Fragen Sie sich im Ernstfall kurz, ob sich der Schaden provisorisch stoppen lässt: Haupthahn zu, Sicherung raus, Eimer drunter.

Dann kann die eigentliche Reparatur oft zum regulären Tarif am nächsten Werktag laufen. Das spart regelmäßig mehrere hundert Euro. Ein seriöser Betrieb sagt Ihnen das am Telefon von selbst.

Rechnung prüfen

Vergleichen Sie Einsatzzeitpunkt, Grundstundensatz, Höhe des Zuschlags und die Bezugsbasis. Ist der Zuschlag unberechtigt oder die Basis überhöht: unstrittigen Teil zahlen, schriftlich eine korrigierte Rechnung anfordern.

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