2026-06-19
Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro: Welche Angaben wirklich Pflicht sind
„Ohne Rechnungsnummer ist die Rechnung ungültig." Dieser Rat kursiert häufig und ist bei kleinen Beträgen schlicht falsch. Bis 250 € brutto greift die Kleinbetragsregelung nach § 33 UStDV mit deutlich reduzierten Pflichtangaben.
Was draufstehen muss
Vier Dinge:
- Name und Anschrift des Betriebs
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der Leistung, nachvollziehbar beschrieben
- Bruttobetrag und Steuersatz, etwa „inkl. 19 % USt"
Was fehlen darf
- Rechnungsnummer
- Name und Anschrift des Kunden
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- gesonderter Ausweis des Steuerbetrags in Euro
- Leistungszeitpunkt
Eine handschriftliche Quittung vom Schlüsseldienst über 120 € ohne Rechnungsnummer ist damit formal in Ordnung. Dieser Hebel greift erst über 250 €.
Warum Sie trotzdem mehr verlangen sollten
Der Steuerbonus. Für § 35a EStG braucht das Finanzamt einen erkennbaren Lohnanteil. Steht auf dem Beleg nur ein Pauschalbetrag, ist der Bonus weg. Sie haben Anspruch auf eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Lohn- und Materialkosten – fragen Sie freundlich nach.
Die Prüfbarkeit. „Reparatur pauschal 240 €" lässt sich inhaltlich nicht kontrollieren. Erst eine Aufschlüsselung nach Arbeitszeit, Anfahrt und Material macht überhöhte Positionen sichtbar.
Ab 250,01 Euro
Dann gelten die vollen Anforderungen des § 14 UStG: Rechnungsnummer, Kundenanschrift, Steuernummer, Leistungszeitpunkt, gesonderter Steuerausweis. Bei Arbeiten an Haus oder Grundstück kommt der Hinweis auf Ihre zweijährige Aufbewahrungspflicht dazu.
Fehlen diese Angaben, ist die Rechnung formell angreifbar. Sie können eine korrigierte Fassung verlangen, bevor Sie zahlen.
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