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2026-07-12

Handwerkerrechnung prüfen: Die 10-Punkte-Checkliste für Privatkunden

Zehn Minuten, zehn Punkte. In dieser Reihenfolge gehen Sie jede Handwerkerrechnung durch, ohne Fachwissen.

Pflichtangaben (§ 14 UStG)

  1. Vollständige Angaben: Name und Anschrift von Betrieb und Kunde, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer oder USt-IdNr.
  2. Leistungszeitraum: Wann wurde gearbeitet? Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal unvollständig.
  3. Leistungsbeschreibung: Art und Umfang müssen nachvollziehbar sein. „Diverse Arbeiten pauschal" reicht nicht.
  4. Aufbewahrungshinweis: Bei Arbeiten an Haus oder Grundstück muss die Rechnung auf Ihre zweijährige Aufbewahrungspflicht hinweisen.

Die Kostenpositionen

  1. Rechenprobe: Stimmen Einzelpreis × Menge, Zwischensummen und die Mehrwertsteuer? Rechenfehler sind häufiger als vermutet.
  2. Arbeitszeit: Abrechnung höchstens in Viertelstundenschritten. Notieren Sie künftig Beginn und Ende des Einsatzes.
  3. Anfahrt: nur einmal. Entweder Pauschale oder Fahrzeit. Beides für dieselbe Fahrt ist doppelt kassiert.
  4. Personalstärke: Zahl der abgerechneten Monteure gegen die Realität halten. Zwei Mann für einen Thermostatwechsel sind erklärungsbedürftig.
  5. Material und Kleinmaterial: Mengen plausibel? Kleinmaterial-Pauschalen über 5 bis 10 Prozent sind unüblich – erst recht, wenn Kleinmaterial zusätzlich einzeln auftaucht.

Der Punkt, den fast alle überspringen

  1. Ist der Lohnanteil separat ausgewiesen? 20 Prozent der Arbeitskosten sind nach § 35a EStG absetzbar, bis 1.200 € im Jahr. Material zählt nicht.

Voraussetzung: getrennter Ausweis auf der Rechnung und Zahlung per Überweisung, nicht bar. Fehlt die Aufschlüsselung, fordern Sie eine korrigierte Rechnung an. Darauf haben Sie Anspruch.

Für das nächste Mal

Vor größeren Arbeiten einen Kostenvoranschlag geben lassen und ausgetauschte Altteile aushändigen lassen. Beides macht die spätere Rechnungsprüfung deutlich einfacher.

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Laden Sie sie hoch – die Vorprüfung ist kostenlos und dauert 2 Minuten.

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