2026-06-28
Pfusch am Bau: Rechnung kürzen bei mangelhafter Handwerkerarbeit
Schiefe Fliesen, tropfender Anschluss, Farbe blättert nach zwei Wochen – und die Rechnung verlangt den vollen Betrag. Bei Mängeln haben Sie starke Rechte. Sie hängen aber an der richtigen Reihenfolge.
1. Dokumentieren und rügen
Fotografieren Sie den Mangel mit Datum, beschreiben Sie ihn schriftlich, eine E-Mail genügt. Benennen Sie konkret, was nicht in Ordnung ist. Sachlich bleiben – die Beweislage entsteht hier, nicht die Stimmung.
2. Nachbesserung mit Frist verlangen
Der Betrieb hat zuerst das Recht zur Nachbesserung (§ 635 BGB). Sie dürfen nicht sofort jemand anderen beauftragen oder pauschal kürzen.
Setzen Sie eine angemessene Frist, je nach Umfang 10 bis 14 Tage, und formulieren Sie klar: „Ich fordere Sie auf, den Mangel bis zum [Datum] zu beseitigen."
3. Bis dahin Geld zurückbehalten
Ihr wichtigstes Druckmittel. Nach § 641 Abs. 3 BGB dürfen Sie bis zur Mängelbeseitigung in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Beseitigungskosten einbehalten.
Kostet die Reparatur geschätzt 400 €, behalten Sie rund 800 € ein. Den Rest der Rechnung zahlen Sie fristgerecht.
4. Wenn die Frist verstreicht
Jetzt haben Sie die Wahl:
- Ersatzvornahme: anderen Betrieb beauftragen, Kosten dem ersten in Rechnung stellen (§ 637 BGB)
- Minderung: die Vergütung dauerhaft um den mangelbedingten Minderwert kürzen
- Rücktritt oder Schadensersatz bei erheblichen Mängeln
Vier Fehler, die teuer werden
- Voll zahlen und dann reklamieren. Gezahltes Geld holt man deutlich schwerer zurück, als es einzubehalten.
- Ohne Frist fremd nachbessern lassen. Dann bleiben Sie meist auf den Kosten sitzen.
- Mündlich rügen. Im Streit zählt nur, was belegbar ist.
- Abnahme trotz bekannter Mängel ohne Vorbehalt. Behalten Sie sich Ihre Mängelrechte bei der Abnahme ausdrücklich vor.
Wie lange Sie Zeit haben
Bei Arbeiten an Bauwerken gelten fünf Jahre ab Abnahme, bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre. Ein Mangel, der erst nach einem Jahr sichtbar wird, ist also längst nicht verloren.
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