2026-07-05
Anfahrtskosten beim Handwerker: Was ist erlaubt – und was doppelt kassiert?
Anfahrtskosten sind berechtigt. Der Weg zum Kunden ist Arbeitszeit und kostet Sprit. Kaum eine Position wird trotzdem so oft doppelt abgerechnet.
Drei zulässige Modelle – eines davon
Ein Betrieb darf die Anfahrt auf eine dieser Arten berechnen:
- Anfahrtspauschale: fester Betrag, im Nahbereich meist 20–50 €
- Kilometerpauschale: 0,50–1,00 € pro Kilometer, einfache oder doppelte Strecke – das sollte erkennbar sein
- Fahrzeit als Arbeitszeit: die tatsächliche Fahrtdauer zum üblichen oder reduzierten Stundensatz
Die Doppelberechnung
Das häufigste Muster auf überhöhten Rechnungen: Anfahrtspauschale und Fahrzeit als Arbeitszeit, für dieselbe Fahrt. Das ist doppelt kassiert.
Sie versteckt sich hinter Formulierungen wie „An-/Abfahrt" plus einer Arbeitszeit, die verdächtig genau um die Fahrtdauer zu lang ist. Rechnen Sie nach: Wie lange war der Monteur wirklich bei Ihnen?
Vier weitere Prüfpunkte
- Zweite Anfahrt: Der Monteur hatte beim ersten Termin das falsche Teil dabei? Die zweite Fahrt zahlt der Betrieb, nicht Sie.
- Tourenfahrten: Bei planbaren Wartungen fährt ein Monteur mehrere Kunden nacheinander ab. Dann ist nur ein anteiliger Fahrtkostenanteil fair, nicht die volle Strecke ab Firmensitz.
- Unplausible Entfernungen: 60 km berechnet, der Betrieb sitzt laut Impressum 8 km entfernt? Nachfragen.
- Notdienstpauschalen ab 100 €: bei echtem Notdienst nachts oder am Feiertag diskutabel. Tagsüber nicht.
Eine Frage vorher
„Wie berechnen Sie die Anfahrt?" Zehn Sekunden am Telefon, und die spätere Rechnung wird überprüfbar. Seriöse Betriebe nennen ihre Pauschale sofort. Eine ausweichende Antwort ist die Information, die Sie brauchten.
Wenn es schon auf der Rechnung steht
Doppelberechnung sachlich benennen, den doppelten Anteil abziehen, den unstrittigen Rest fristgerecht zahlen und schriftlich um eine korrigierte Rechnung bitten.
Eigene Rechnung im Verdacht?
Laden Sie sie hoch – die Vorprüfung ist kostenlos und dauert 2 Minuten.
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